Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen und Ausnahmen: Privatkunden sind nicht betroffen; Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zur Ausstellung als E-Rechnung ausgenommen. Unser System ermöglicht die Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen überall dort, wo dieses Format freiwillig oder verpflichtend eingesetzt wird.
Mit dem Binarycode ZUGFeRD Invoice System erstellen Sie Rechnungen im Format ZUGFeRD 2.3.2, Profil EN16931. Die erzeugten XML-Rechnungsdaten werden bei der Erstellung technisch gegen die im System hinterlegten Schemata geprüft. Sie benötigen keine Installation und keine Zusatzsoftware – nur einen Webbrowser.
Geeignet für Handwerker, Solo-Selbstständige und kleinere Betriebe, die ZUGFeRD-Rechnungen ohne Abo oder laufende Lizenzkosten erstellen möchten.